Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlagen
Jedem Vertrag liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Der Käufer erklärt
sich mit ihnen einverstanden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir
Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Preise
Unsere Preise verstehen sich inklusive 19 % MwSt. und frei befahrbarer Baustelle deutsches Festland, unabgeladen.
Stapler, Radlader oder Kran zum Abladen stellt der Kunde, Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 3 Zahlungen “Zug um Zug“
Abschlagzahlung: 50% innerhalb einer Woche vor Lieferung,
Restzahlung: 50% innerhalb sieben Tagen nach Lieferung und Rechnungseingang.
§ 4 Keine Rücknahme
Bestellte Ware, die der Käufer nicht benötigt, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Baustoffe gehen erst in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den Kaufpreis samt allen
Nebenkosten vollständig bezahlt hat. Schecks gelten erst nach Gutschrift der Zahlung. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das
Eigentum an der gelieferten Ware erst über, wenn er sämtliche bestehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu uns,
einschließlich Nebenkosten, beglichen hat. Bis zur vollen Bezahlung dieser Forderung ist der Käufer nur berechtigt, im Rahmen
einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen. Für diesen Fall tritt er mir hiermit
den Vergütungsanspruch gegen seinen Vertragspartner in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Voraus ab.
§ 6 Haftung für Mängel
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Für Schäden, die durch Verarbeitung oder Veräußerung mangelhafter Ware entstanden sind, haften wir nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
Wir haften nicht für Schäden aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, mangelhaften Einbau, ungeeignetem
Baugrund, chemischen Einflüssen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
I. Alte oder gebrauchte Ware
Wir haften nicht für Mängel in der Lieferung von gebrauchter Ware. Die Lieferung erfolgt daher wie sie steht und liegt, unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Auch für Riss- und Fugenbildung nach dem Vermauern, wird keine Gewähr übernommen.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Schwankungen von Ausmaßen, Strukturen und Farben materialspezifisch sind und
ohnehin keinen Mangel darstellen.
II. Lieferfristen
Im Falle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können, wie z.B. Ausfall von Spezialmaschinen, behördliche Maßnahmen oder Streiks
– sind die Parteien von ihren Vertragsverpflichtungen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung befreit.
Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von drei Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt,
hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort des Vertrages ist Lübeck. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der
Gerichtsstand Lübeck. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und
dem Käufer gilt deutsches Recht.